Rechtstipp: Pflichtteilsansprüche nicht stückeln – vollständige Nachlassaufstellung verlangen!
Ein aktuelles Urteil des OLG Hamm (Frühjahr 2025) zeigt deutlich:
Pflichtteilsansprüche müssen vollständig geltend gemacht werden. Wer nur einen Teil des Pflichtteils einklagt, obwohl noch unklare oder strittige Vermögenswerte im Nachlass stehen, riskiert, dass die Klage scheitert.
Was bedeutet das für Pflichtteilsberechtigte?
Bevor ein Pflichtteil eingefordert wird, ist eine vollständige Übersicht über den Nachlass notwendig. Und genau hier setzt das Recht an:
Nach § 2314 BGB haben Pflichtteilsberechtigte das Recht, vom Erben die Vorlage eines
– privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses (erstellt vom Erben selbst),
– und zusätzlich eines notariellen Nachlassverzeichnisses (erstellt durch einen Notar)
zu verlangen.
Beide Formen sind rechtlich zulässig – und der Pflichtteilsberechtigte kann beide verlangen, um sicherzustellen, dass der Nachlass korrekt und vollständig dargestellt wird.
Wie kann eine Rechtsanwältin dabei helfen?
Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie umfassend bei:
– der Anforderung eines Nachlassverzeichnisses (privat und/oder notariell) beim Erben,
– der rechtlichen Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses,
– der gerichtlichen Durchsetzung, wenn das Nachlassverzeichnis verweigert oder lückenhaft erstellt wird,
– und – bei Bedarf – der juristisch fundierten Erstellung eines privaten Nachlassverzeichnisses durch den Erben, etwa zur Vermeidung formeller Fehler oder zur Vorbereitung auf Auseinandersetzungen.
Mein Rat für Pflichtteilsberechtigte:
Verlassen Sie sich nicht auf unvollständige Angaben oder unklare Werte.
Sie haben das Recht, vollständige Transparenz zu verlangen – und können dies durchsetzen.
Ein sorgfältig vorbereitetes Nachlassverzeichnis ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihres Pflichtteils.
Sie möchten Ihr Recht auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis durchsetzen oder benötigen Hilfe bei der Erstellung?
Dann lassen Sie uns in einem vertraulichen Gespräch Ihre Möglichkeiten besprechen.