Kosten
Der Erstkontakt durch E-Mail oder per Telefon zur Abklärung des Sachverhalts ist selbstverständlich kostenlos.
Nach der Kontaktaufnahme wird Sie die Expertin persönlich kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren und die Erforderlichkeit von Unterlagen zu klären.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine sich daran anschließende Erstberatung nicht kostenlos ist. In den meisten Fällen kann für die Beratung zu Beginn ein Festpreis genannt werden.
Abrechnung nach Zeithonorar
Die Anwaltskosten werden grundsätzlich nach Aufwand erhoben. Sie basieren daher auf auf einem Zeithonorar , Das Zeithonorar beträgt 300,00 € einschließlich 19% MwSt. zzgl. Auslagen und trägt der Qualifikation und Erfahrung der Fachanwältin Rechnung. Es wird auf Basis von fünf Minuten Einheiten als Aufwand berechnet.
Grundsätzlich ist das RVG bei der Gebührenberechnung als Mindesthonorar zu zahlen. Wie hoch dieses Honorar ist, können Sie anhand des Prozesskostenrechners ermitteln. Es kommt in der Kanzlei nur dann zur Anwendung, wenn das Zeithonorar unter den gesetzlichen Gebühren liegt.
Pauschalhonorar
Eine pauschale Vergütung wird für die Erstellung von erbrechtlichen Verfügungen wie bspw. Testament oder Erbvertrag etc. erhoben, sofern der Aufwand sowie die Schwierigkeit und auch die Haftungsgröße ermittelt werden kann.
Rechtsschutzversicherung
Für Rechtsschutzversicherte gilt, dass die Eintrittspflicht oftmals die anwaltlichen Honorare nicht abdecken. Es sollte daher dies vorab bei der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden.