Tipp des Monats Juni
Rechtstipp: Pflichtteilsansprüche nicht stückeln – vollständige Nachlassaufstellung verlangen! Ein aktuelles Urteil des OLG Hamm (Frühjahr 2025) zeigt deutlich:Pflichtteilsansprüche müssen vollständig geltend gemacht werden. Wer nur einen Teil des Pflichtteils einklagt, obwohl noch unklare oder strittige Vermögenswerte im Nachlass stehen, riskiert, dass die Klage scheitert. Was bedeutet das für Pflichtteilsberechtigte? Bevor ein Pflichtteil eingefordert wird, ist …