Erstellung von
Nachlassverzeichnissen

Das Nachlassverzeichnis – Grundlage für die Pflichtteilsberechnung

Wird ein Pflichtteilsberechtigter durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen (enterbt), hat er dennoch einen Anspruch auf seinen Pflichtteil – und damit auch ein Recht auf Transparenz.

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige und übersichtliche Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden, die zum Zeitpunkt des Todes vorhanden waren. Es dient der korrekten Berechnung des Pflichtteils.

Das Verzeichnis muss unter anderem folgende Positionen enthalten:

  • Konten, Sparbücher, Bargeld
  • Immobilien und Grundstücke
  • Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen
  • Hausrat, Schmuck, Fahrzeuge
  • Schulden, Darlehen, Verbindlichkeiten
  • Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod (relevant für Pflichtteilsergänzungsansprüche)

Wer muss es erstellen?

Der oder die Erben sind verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten auf Verlangen ein Nachlassverzeichnis vorzulegen.

Dabei hat der Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB das Recht, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen – also ein Verzeichnis, das ein Notar erstellt und bestätigt. Alternativ kann auch ein sogenanntes privatschriftliches Nachlassverzeichnis durch die Erben selbst erstellt werden, wobei dieses häufig weniger aussagekräftig und streitanfälliger ist.

Warum ist das wichtig?

Ohne vollständige Kenntnis über den Nachlass kann ein Pflichtteilsberechtigter seine Ansprüche nicht korrekt beziffern und durchsetzen. Das Nachlassverzeichnis ist also nicht nur ein formaler Akt – es ist oft die Grundlage für Fairness und Klarheit.

Tipp: Ein unvollständiges oder verweigertes Nachlassverzeichnis kann rechtlich durchgesetzt werden – notfalls auch gerichtlich. Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten, wenn Sie Ihren Anspruch sichern möchten.

Notarielle Nachlassverzeichnisse – nicht immer vollständig

Ein notarielles Nachlassverzeichnis vermittelt oft den Eindruck vollständiger Klarheit und rechtlicher Sicherheit. Doch die Praxis und aktuelle Rechtsprechung zeigen: Auch notarielle Nachlassverzeichnisse enthalten immer wieder Lücken oder Fehler – und das kann den Pflichtteilsanspruch spürbar beeinträchtigen.

Was viele nicht wissen:

Manche Notare stützen sich oft auf Angaben des Erben. Das bedeutet:

  • Belege und Kontoauszüge werden nicht automatisch eingesehen und auf Auffälligkeiten überprüft
  • Schenkungen an Ehepartner oder Dritte, die den Pflichtteil mindern könnten, bleiben häufig unentdeckt
  • Verbindlichkeiten oder Nachlasswerte können unvollständig erfasst oder falsch bewertet sein

Nach der aktuellen Rechtsprechung trifft den Notar zwar eine gewisse Prüfungsobliegenheit – insbesondere bei Hinweisen auf frühere Schenkungen oder unklare Angaben. Doch diese Pflicht wird in der Praxis oft nur eingeschränkt wahrgenommen.

Ihre Sicherheit: Anwaltliche Nachprüfung des Nachlassverzeichnisses

Als Pflichtteilsberechtigte*r haben Sie das Recht auf ein vollständiges und korrektes Nachlassverzeichnis.
Als erfahrene Rechtsanwältin unterstütze ich Sie dabei, dieses Recht durchzusetzen:

  • Ich prüfe für Sie das notarielle Nachlassverzeichnis auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Ich identifiziere Lücken oder widersprüchliche Angaben
  • Ich fordere bei Bedarf ergänzende Unterlagen oder Berichtigungen
  • Ich setze notfalls Ihre Ansprüche gegenüber dem Erben oder Notar durch – gerichtlich oder außergerichtlich

Ihr Vorteil:

Ein unvollständiges Nachlassverzeichnis kann Sie bares Geld kosten.
Mit anwaltlicher Unterstützung können verborgene Nachlasswerte oder verschleierte Schenkungen aufgedeckt und zu Ihrem Vorteil berücksichtigt werden.
Sie haben ein notarielles Nachlassverzeichnis erhalten und sind unsicher, ob es vollständig ist?
Dann lassen Sie es professionell prüfen – zu Ihrem Schutz und Ihrer Durchsetzungskraft.